Die kfW-Bank vergibt Förderungen und vergünstigte Kredite für Unternehmen die eines der zahlreichen Förderkriterien erfüllen. Prinzipiell sind die Förderprogramme in drei Hauptgruppen unerteilt:
Energieeffizienz
Seit 01.07.2015 wurde das Energieeffizienzprogramm durch die Programme
Energieeffizient Bauen und Sanieren und Produktionsanlagen/-prozesse ersetzt
Energieeffizient Bauen und Sanieren
Förderfähig sind gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die unter die Rubrik Neubau oder Sanierung fallen. Die Fördersumme ist abhängig von der Energieeffizienz der Gebäude. Es werden Tilgungszuschüsse bis zu 17,5 % gewährt.
Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.
Produktionsanlagen/ -prozesse
Unter dieses Programm fallen alle Maßnahmen mit einer maximalen Vorhabenssumme von 25 Mio. € zur Steigerung der Energieeffizienz im In- und Ausland. Die Mindestenergieeinsparung von 10% muss eingehalten werden.
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Abwärme
Das Effizienzprogramm Abwärme fördert Maßnahmen zur innerbetrieblichen Vermeidung und Nutzung von Abwärme, außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme, Verstromung von Abwärme und Abwärmekonzepte sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling.
Im Allgemeinen unterstützt die KFW Förderbank Maßnahmen bis zu 40% der Gesamtinvestitionssumme.
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Erneuerbare Energien
Unter die Rubrik Erneuerbare Energie fallen alle Maßnahmen, die die erneuerbaren Energien betreffen.
Erneuerbare Energien – Standard
Das Erneuerbare Energien Standardprogramm betrifft alle, die Strom aus regenerativen Energien (Sonne, Wind, Biomasse und Wasser) produzieren. Ein Teil des produzierten Stroms muss in das öffentliche Netz eingespeist werden. Gefördert werden ausländische Unternehmen, die Investitionen in Deutschland oder im grenznahen Bereich tätigen, sowie deutsche Unternehmen, die Investitionen im Ausland tätigen.
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Erneuerbare Energien – Premium
Gefördert werden Investitionen, die die Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien, betreffen. Dazu zählen Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrenung fester Biomasse, Wärmenetze, Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas, Wärmespeicher, effiziente Wärmepumpen und Kraftwärmekopplungsanlagen.
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Erneuerbare Energien – Speicher
Förderfähig sind neuinstallierte Systeme aus Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Dabei darf die Photovoltaikanlage 30kWp nicht überschreiten und der Batteriespeicher muss mindestens 5 Jahre betrieben werden.
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Erneuerbare Energien – Tiefengeothermie
Gefördert werden Vorhaben in Deutschland, die die Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe nutzen und erschließen wollen, wobei das Thermalfluid eine Mindesttemperatur von 20°C aufweisen muss. Die Förderung gilt für die Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung, Förder- und Injektionsbohrungen für Anlagen zur thermischen Nutzung und/oder Stromerzeugung und Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken.
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Erneuerbare Energien – Offshore-Windenergie
Die Förderung wird bei der Errichtung von bis zu 10 Offshore-Windparks vor den Küsten Deutschlandsgewährt. Es gibt verschiedene Förderungsvarianten.
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Umwelt & Innovation
Umweltprogramm
Gefördert werden Investitionen, die den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit betreffen. Voraussetzung für die Förderung ist die Materia- & Ressourceneinsparung, Vermeidung/ Verminderung/ Behandlung von Abfall uvm.
Eine genaue Auflistung der förderfähigen Invesitionen und die Antragsformule finden Sie hier.
Umweltinnovationsprogramm
Nach dem Umweltinnovationsprogramm sind großtechnische Pilotvorhaben förderfähig, die es am Markt noch nicht gibt.
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Finanzierungsinitiative Energiewende
Gefördert werden Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizien, innovative Vorhaben und Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien.
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