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Energetische Inspektion nach EnEV 2014 – §12

Eine Klimaanlage fällt unter diese gesetzliche Verordnung wenn:

Energetische Inspektion nach EnEV 2014 – §12

Energetische Inspektion

Energetische Inspektion: Im Rahmen der Energieeinsparverordnung werden Klima- und Kälteanlagen im §12 aufgenommen. Das Ziel ist es, Anlagen auf ihre Effizienz hin zu prüfen. Unter §12 fallen alle Klima- und Kälteanlagen, die älter als 10 Jahre und mehr als 12kW Kälteleistung haben. Durch die Ermittlung von Effizienzkennwerten kann Aussage, über die Anlageneffizienz im Vergleich zu der in der EnEV definierten Referenzanlage getroffen werden.

Bei Anforderungen der EnEV sind in der DIN SPEC 15240 spezifiziert. Dort ist der Inspektionsablauf klar definiert.

Inspektionsstufen

In drei Stufen unterteilt:

Stufe A: Energetische Inspektion für einfache Klimaanlagen; normaler Arbeitsumfang für kleine Gebäude und nur einzelne klimatisierte Nutzungsbereiche ohne RLT-Geräte zur Außenluftaufbereitung

(Beispiel: Split- und Multi-Split-Klimaanlagen, VRF Klimaanlagen)

B: Energetische Inspektion; normaler Arbeitsumfang für klimatisierte Nutzungsbereiche und Gebäude, sowie umfangreiche Anlagentechnik mit vielen thermodynamischen Funktionen

C: Optionale Leistungen bei umfassenden Inspektionen, die bei besonderen Verdachtsmomenten berücksichtigt werden können.

Inspektionsablauf

Die DIN SPEC 15240 fordert eine Vielzahl an Tätigkeiten und Parametern, die während der Inspektion erfasst werden müssen. Dazu zählen beispielsweise

  • Prüfung der Dokumentation
  • Erfassung Gebäudedaten; Daten Klima- und Kälteanlagen
  • Kühllastabschätzung
  • Vergleich der abgeschätzten Kühllasten mit installierter Kälteleistung
  • Feststellung EER und PLV; Rückkühlventilatoren und Pumpen
  • Berechnung des elektrischen Aufwands der Verteilung, Effizienzkennwert und Referenzkennwert

Inspektionsbericht

Im ausführlichen Inspektionsbericht werden alle bei der Inspektion erfassten Daten aufgeführt. Teil des Berichts ist zudem die Auflistung von aufgedeckten Optimierungspotentialen. Die wirtschaftliche Bewertung der Potentiale ist jedoch nicht im Inspektionsumfang enthalten und muss bei Bedarf gesondert beauftragt werden.

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Energetische Inspektion

Ansprechpartner
Felix Fiedler

M. Eng.
Energy Service
t. +49 (0)89 895146 703

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Im Rahmen der Energieeinsparverordnung wurden Klima- und Kälteanlagen im §12 aufgenommen. Das erkläre Ziel ist es, Anlagen auf ihre Effizienz hin zu prüfen. Unter §12 fallen alle Klima- und Kälteanlagen, die älter als 10 Jahre und mehr als 12kW Kälteleistung haben.